Saubere Leistung.
Der Antrieb des Kia XCeed PHEV besteht aus einer 8,9 kWh Lithium-Polymer-Batterie, einem 44,5 kW starken E-Motor sowie 1.6 l GDI Benziner mit 6-Stufen Doppelkupplungsgetriebe. 103,7 kW (141 PS) Leistung und das Beste: Sie können die meisten Strecken im Alltag rein elektrisch fahren. Mit dem EV/HEV Knopf wählen Sie den Fahrmodus aus. Rein elektrisch – oder hybrid mit Verbrenner und E-Motor gleichzeitig.
Laden Sie Ihre Batterie bequem an einer Haushalts-Steckdose oder öffentlichen Ladestation.
Das digitale 31,2 cm (12,3 Zoll) Cockpit stellt in gestochen scharfer Qualität die Rundinstrumente und den Energiefluss des Hybridsystems dar. Außerdem sehen Sie den Fahrmodus, Batteriezustand oder verbleibende Energie. Aber auch die Informationen des Bordcomputers lassen sich abrufen.
Verbrauchsangaben:
Kia XCeed PHEV 1.6 GDI (Benzin/Strom/Doppelkupplungsgetriebe); 104 kW (141 PS): Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,3 – 1,2 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 11,0 – 10,7 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 31-29 g/km.
Die Werte wurden nach dem neu eingeführten “Woldwide harmonized Light vehicles Text Procdure” (WLTP) ermittelt. Um die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen Prüfverfahren (NEFZ) gemessenen Fahrzeugen zu wahren, werden die entsprechend den geltenden Vorschriften korreliert zurückgerechneten Werte nach NEFZ-Standard ausgewiesen. Die Motoren entsprechen damit der Abgasnorm Euro 6d-Temp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziell spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der bei uns und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern, unentgeltlich erhältlich ist.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Wichtige Hinweise: Da die Typzulassung sämtlicher Kia Modelle und Varianten ab sofort anhand des neuen, realitätsnäheren Prüfzyklus „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ (WLTP) erfolgt, kann es zur Erhöhung der anzugebenden CO₂- und Verbrauchswerte, und damit letztlich auch zu höheren Kfz-Steuerverpflichtungen kommen.
Abbildung zeigt kostenpflichtige Sonderausstattung.
**Die Fahrassistenz-Systeme dienen der Unterstützung und sind kein Ersatz für einen sicheren Fahrstil. Das Fahrverhalten muss stets den eigenen Fähigkeiten, den Regeln der Straßenverkehrsordnung sowie den Straßen- und Verkehrsverhältnissen angepasst sein. Fahrassistenz-Systeme sind keine Fahrautomatik. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Handbuch.
1Umweltbonus, Innovationsprämie
Mit der aufgrund des Konjunkturprogramms der Bundesregierung eingeführten Innovationsprämie wird der staatliche Anteil an der Kaufprämie für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und Elektro-Fahrzeuge im Zeitraum vom 03.06.2020 bis 31.12.2021 verdoppelt. Die staatliche Umweltförderung beim Kauf eines Plug-In-Hybrid-Fahrzeugs oder eines Elektrofahrzeugs, umfasst neben der Innovationsprämie in Höhe von € 6.750 für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und € 9.000 für Elektro-Fahrzeuge auch die AVAS-Förderung (Acoustic Vehicle Alerting System, System für künstliche Fahrgeräusche für Elektrofahrzeuge) in Höhe von € 100. Die Innovationsprämie wird in Höhe eines Betrages von € 4.500 für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und € 6.000 für Elektro-Fahrzeuge als staatlicher Zuschuss und in Höhe von weiteren € 2.250 für Plug-In-Hybrid Fahrzeuge und € 3.000 für Elektro-Fahrzeug als Herstelleranteil durch eine Reduzierung des Nettokaufpreises gewährt. Hierdurch reduziert sich die Umsatzsteuer auf den Fahrzeugkaufpreis um € 360 für Plug-In-Hybrid Fahrzeuge (16 % von € 2.250) und um € 480 für Elektro-Fahrzeug (16% von € 3.000). Die AVAS-Förderung wird als staatlicher Zuschuss gewährt. Insgesamt beläuft sich der Preisvorteil für Privatkunden auf € 7.210 (Innovationsprämie € 6.750 + AVAS-Förderung € 100 + Umsatzsteuerersparnis € 360) für Plug-In-Hybrid Fahrzeuge und auf € 9.580 (Innovationsprämie € 9.000 + AVAS-Förderung € 100 + Umsatzsteuerersparnis € 480) für Elektro-Fahrzeuge. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme von Innovationsprämie und AVAS-Förderung sind durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt (Veröffentlichung ca. Mitte Juli 2020). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Innovationsprämie und AVAS-Förderung, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2021. Die Auszahlung des staatlichen Zuschusses und der AVAS-Förderung erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags.